Für Ärzte

Wenn Patienten Rehasport benötigen, können Sie die Verordnung 56 nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX anwenden. In diesem Fall ist die Verschreibung für Kassenpatienten kostenlos und belastet nicht Ihr ärtzliches Budget. Eine reguläre Reha-Verordnung beinhaltet 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten. Je nach Diagnose sollte der Patient 1 - 3 x pro Woche für jeweils 45 Minuten am Rehasport teilnehmen.

Die Musterverordnung muss enthalten:

  • Diagnose inkl. Funktionseinschränkung
  • Ziel der Rehabilitationsmaßnahme
  • Anzahl & Intervall der verordneten Übungseinheiten
  • Spezifizierung zur Durchführung des Rehasports

So einfach geht’s

Ablauf einer Anmeldung für Rehasport

1.

Der/Die Patient:in kommt zu Ihnen.

2.

Sie, als Arzt entscheiden über Rehasport.

3.

Sie füllen für Ihren Patienten das Formular 56 aus.

4.

Der/Die Patient:in besucht einen unserer beiden RSV Vitalis Berlin Standorte.