Für Ärzte
Wenn Patienten Rehasport benötigen, können Sie die Verordnung 56 nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX anwenden. In diesem Fall ist die Verschreibung für Kassenpatienten kostenlos und belastet nicht Ihr ärtzliches Budget. Eine reguläre Reha-Verordnung beinhaltet 50 Übungseinheiten in einem Zeitraum von maximal 18 Monaten. Je nach Diagnose sollte der Patient 1 - 3 x pro Woche für jeweils 45 Minuten am Rehasport teilnehmen.
Die Musterverordnung muss enthalten:
- Diagnose inkl. Funktionseinschränkung
- Ziel der Rehabilitationsmaßnahme
- Anzahl & Intervall der verordneten Übungseinheiten
- Spezifizierung zur Durchführung des Rehasports